Anmeldeverfahren

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Das Anmeldeverfahren an allgemeinbildenden Schulen ist mit sofortiger Wirkung einheitlich geregelt worden.

Bisher wurden viele Kinder an mehreren Schulen angemeldet. Die Folge war eine hohe Planungsunsicherheit an den aufnehmenden Schulen. Jetzt können Eltern mit einem Anmeldeschein ihre Kinder nur an einer Schule verbindlich anmelden. Sollte die Kapazität der Wunschschule nicht ausreichen, muss die Schule zeitnah unter Anwendung des schuleigenen Kriterienkatalogs über die Aufnahme entscheiden. Die Anmeldescheine der nicht aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden entweder an die Eltern zurückgegeben oder der Schulaufsicht übergeben, um sie an eine andere Schule weiterzuleiten.

Die Aufnahmekriterien für das Gymnasium am Mühlenberg wurden am 3. 3. 2010 durch die Schulkonferenz beschlossen:

1. Zuständige Schule

2. Geschwisterkind

3. Schulweg

4. Losverfahren

 

Zum Herunterladen: Das icon Anmeldeformular am GaM

Den Erlass zum Anmeldeverfahren können Sie hier nachlesen.